Genossenschaftliches Wohnen ist heiß begehrt

Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die über rund 2,2 Millionen Wohnungen verfügen. Die Tendenz ist steigend, denn in Zeiten von hohen Zinsen und entsprechenden Kosten für den Erwerb von Immobilieneigentum stellt das genossenschaftliche Wohnen eine interessante Alternative dar. Allerdings sind Objekte dieser Art nach wie vor rar gesät, vor allem in den Großstädten. Daher ist oftmals viel Zeit und Geduld erforderlich, denn da der genossenschaftliche Wohnraum günstig ist, haben die meisten Genossenschaften lange Wartelisten. Manche nehmen gar keine Mitglieder mehr auf. Hier sind jedoch regionale Unterschiede zu beachten, und die lange Wartezeit lohnt sich in der Regel, denn wenn Sie einmal eine solche Wohnung bekommen, verfügen Sie über ein lebenslanges Wohnrecht.

Vor- und Nachteile einer Genossenschaft

Wer es schafft eine Genossenschaftswohnung zu mieten, kann sich über einige Vorteile freuen. Da Genossenschaften nicht gewinnorientiert ausgerichtet sind, fallen Mieten für eine solche Wohnung in der Regel deutlich niedriger aus als für vergleichbare Objekte auf dem freien Markt. Zudem erhalten Sie automatisch ein lebenslanges Wohnrecht. Lediglich wer in grober Weise gegen die Regeln der Genossenschaft verstößt, kann ausgeschlossen werden. Wenn die Genossenschaft Überschüsse erwirtschaftet, erhalten Sie als Mitglied zudem Zinsen auf Ihren Anteil. Dazu bieten Wohnungsgenossenschaften meistens einen sehr guten Service für ihre Mitglieder. Dies umfasst nicht nur die schnelle Beseitigung von etwaigen Schäden und Mängeln in der Wohnung, sondern auch eine gute Beratung in sozialen Notfällen.

Auch verfügen Mitglieder über ein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, was in der Wohnungsbaugenossenschaft beschlossen wird, zum Beispiel über den Kauf neuer Häuser. Es gibt jedoch auch einige Nachteile. Neben den bereits erwähnten langen Wartezeiten gehört hierzu die Beitrittspflicht, die mit dem finanziellen Aufwand für den Anteil einhergeht. Manche Genossenschaften verlangen auch ein Eintrittsgeld. Im Falle der Insolvenz haften Mitglieder zudem in Höhe ihrer Geschäftsanteile. Wer seine Mitgliedschaft kündigt, erhält seinen Anteil zurückgezahlt. Für die Rückzahlung sind allerdings ebenfalls mitunter lange Wartezeiten zu veranschlagen, auch deshalb, weil die Kündigung etwas komplizierter ist als bei einer Mietwohnung.